Stand: Oktober 2022
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Excellent Recruit GmbH („Excellent Recruit“), Luitpoldweg 2 in 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer, Robert-Bora Bogner, Tobias Artur Schöllhammer und dem Kunden und regeln alle mit der Erbringung von Leistungen in Zusammenhang stehenden Einzelheiten zwischen diesen Parteien. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. „Excellent Recruit-Plattform“ oder „Excellent Recruit-Dienste“ bezeichnet im Folgenden sowohl die Webseiten als auch die Apps von „match-crowd.com“ und „match-crowd.de“, welche von Excellent Recruit betrieben werden.
Kunde im Sinne dieser AGB ist nur, wer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder Kaufmann im Sinne von § 1 HGB oder eine juristische Person des Privatrechts bzw. öffentlichen Rechts ist.
Vertragsgegenstand ist der Inhalt der jeweiligen Bestellbestätigung von Excellent Recruit inklusive der darin in Bezug genommenen Dokumente und Anlagen sowie dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Von diesen AGB abweichende und/oder diesen entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, unabhängig davon, ob sie eine wesentliche Veränderung der Bestellbestätigung darstellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Excellent Recruit ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde eine Leistung über eine Excellent Recruit Webseite erwirbt. Der Kunde gibt durch Anklicken des Bestell-Buttons und Akzeptieren der AGB ein Angebot an Excellent Recruit zum Abschluss eines Vertrages ab. Daraufhin erhält der Kunde eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mailadresse, mit welcher der Eingang der Bestellung bestätigt, sowie die Annahme der Bestellung und damit die Auftragsannahme („Bestellbestätigung“) erklärt wird.
Schließen die Parteien am Telefon einen Vertrag, so erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung per E-Mail inkl. der telefonisch vereinbarten Bestimmungen und Konditionen. Weiterer Erklärungen der Parteien bedarf es nicht.
Der Vertrag kommt auch zustande, wenn Excellent Recruit das mit der Unterschrift (auch elektronischen Signatur) des Kunden versehene Excellent-Recruit-Bestellformular per Post, per Fax, per E-Mail oder in anderer elektronischer Form zugeht und Excellent Recruit das Zustandekommen auf der Grundlage des Bestellformulars schriftlich bestätigt. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme des geänderten Vertragsangebots.
Excellent Recruit stellt dem Kunden Anzeigenplätze für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen („Anzeigen“) auf den Webseiten von Excellent Recruit zur Verfügung. Die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erfolgen auf der nicht öffentlich zugänglichen Datenbank von Excellent Recruit und werden den, technisch ermittelten, passenden Kandidaten angezeigt.
Neben Stellenanzeigen hält Excellent Recruit auch andere berufs- und karrierebezogene Leistungen und Informationen für Nutzer und Kunden auf den Webseiten bereit. Unter Berücksichtigung der Interessen von Nutzern und Kunden ist die empfängerfreundliche Aufbereitung und Präsentation der Informationen durch Excellent Recruit essenziell, um die Nutzbarkeit der Webseiten zu gewährleisten. Excellent Recruit behält sich deshalb vor, die Darstellung der Webseiten zu jeder Zeit und nach eigenem Ermessen anzupassen sowie Dienstleistungen einzustellen oder zu erweitern, soweit diese nicht vertraglich zugesicherten wurden.
Excellent Recruit integriert bei den Matches einen Button, der eine direkte Bewerbung ermöglicht.
Durch Betätigen des Bewerben-Buttons werden aus den vom Kandidaten hinterlegten Profilinformationen und Daten sowie ggf. dem Profil hinzugefügten Unterlagen Bewerbungsunterlagen erstellt und an den Kunden versendet.
Excellent Recruit übernimmt für vom Kunden oder einem Bewerber übermitteltes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.
Soweit nicht anders vereinbart, werden Stellenanzeigen für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Eingang der Bestellbestätigung geschaltet („Schaltungsdauer“). Nach Ablauf der Schaltungsdauer verlängert sich der Zeitraum der Schaltungsdauer automatisch um jeweils weitere 30 Tage, soweit der Kunde einer Verlängerung der Schaltungsdauer nicht innerhalb einer jeweiligen Schaltungsdauer widerspricht. Der Kunde kann der Verlängerung der Schaltungsdauer per E-Mail oder alternativ über die Website widersprechen. Die Verlängerung der Schaltungsdauer einer Stellenanzeige gilt als erneute kostenpflichtige Schaltung auf Grundlage und entsprechend der Bedingungen des zwischen Excellent Recruit und dem Kunden bestehenden Vertrages.
Stellenanzeigen können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf die Nutzung der Anzeigenplätze, die innerhalb der Vertragslaufzeit nicht genutzt wurden.
Für die Erstellung von Stellenanzeigen, sind die von Excellent Recruit vorgegebenen und gekennzeichneten Pflichtfelder zwingend durch den Kunden zu befüllen.
Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm übermittelten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Kunde ist insbesondere alleine für die Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich, die seine übermittelten Inhalte betreffen. Der Kunde gewährleistet ferner, dass der Inhalt der Anzeigen weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen Rechte Dritter verstößt.
Der Kunde stellt einen reibungslosen Posteingang für E-Mails von Excellent Recruit sicher und richtet in diesem Zusammenhang Excellent Recruit als „trusted Server“ ein. Damit soll vermieden werden, dass E-Mail-Benachrichtigungen an den Kunden durch eventuelle firmeneigene Spam-Filter des Kunden verhindert werden.
Excellent Recruit behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder im Hinblick auf bereits veröffentlichte Stellenanzeigen, diese wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, gegen die guten Sitten oder gegen die AGB von Excellent Recruit verstoßen. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Excellent Recruit ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung eines Kunden verpflichtet. Soweit Excellent Recruit wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde Excellent Recruit auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Rechtsverfolgungskosten.
Eine Ablehnungsbefugnis besteht insbesondere auch, wenn folgende Anforderungen durch den Kunden nicht eingehalten werden:
Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern außerhalb Deutschlands sowie der Europäischen Union abweichende gesetzliche Vorgaben und ggf. Verbote für Stellenanzeigen bestehen können. Diese sind ebenfalls einzuhalten. Der Kunde ist eigenständig verpflichtet sich über etwaige Besonderheiten und Einschränkungen zu informieren.
Excellent Recruit behält sich zu jeder Zeit vor, die Kategorisierung, Rubrizierung sowie Kriterien oder die Darstellungsweise von Stellenanzeigen nach eigenem Ermessen anzupassen oder zu ändern. Der Kunde hat kein Recht auf Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen in einer bestimmten, von ihm ausgewählten Kategorie, Rubrik oder Darstellungsweise.
Excellent Recruit erteilt dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht-exklusive und nicht-übertragbare sowie auf den Vertragszeitraum befristete Recht, zur Nutzung des Kunden-Cockpits. Das Kunden-Cockpit ermöglicht dem Kunden das Anlegen eines Firmen-Profils, die Möglichkeit Stellenanzeigen zu erstellen und innerhalb des gebuchten Anzeigenzeitraums eingeschränkt zu bearbeiten sowie diese zu veröffentlichen als auch zu deaktivieren. Des Weiteren wird eine Funktion bereitgestellt Bewerbungen einzusehen.
Excellent Recruit erteilt dem Kunden zur Einwahl in den Server eine Benutzerkennung und ein Passwort. Der Kunde kann das Passwort jederzeit ändern. Innerhalb seines generellen Zuständigkeitsbereiches trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass sowohl die Benutzerkennung als auch das Passwort nur von Personen benutzt werden können, die zum Zugriff auf das ExcellentRecruit Kunden-Cockpit autorisiert sind. Dabei hat der Kunde auch eventuelle weitere Sicherheitskriterien, die ihm bekannt gegeben werden, zu beachten. Handelt eine Agentur für oder im Namen des Kunden, so gelten dieselben Bestimmungen.
Wurden dem Kunden Bewerbungen in den spezifischen Account im Excellent Recruit Kunden-Cockpit übermittelt, kann der Kunde diese dort, bis zur gewünschten Kontakt- Aufnahme, teil-anonymisiert einsehen. Sobald der Kunde den Button „Contact“ betätigt, erhält er die de-anonymisierten Profildaten des Bewerbers zur Kontaktaufnahme. Der Button „Contact“ darf nur betätigt werden, wenn der Kunde die klare Absicht hat, den Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
Bezüglich der Hinweispflichten aus § 312i BGB und Art. 246c EGBGB verweist Excellent Recruit auf seine Website insbesondere die FAQs, abrufbar unter https://match-crowd.com/faq/.
Der Vertrag berechtigt Excellent Recruit dazu, die Kundendaten und im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallende Daten für Trendanalysen und Übersichten zu nutzen und anonymisiert zu veröffentlichen.
Die Vergütung, für die von Excellent Recruit zu erbringende Leistung, bestimmt sich nach in der jeweiligen Bestellbestätigung genannten Preisen. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen USt.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss, es sei denn es ist individualvertraglich etwas anderes vereinbart.
Der Zahlungsanspruch wird 10 Tage nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie Kosten und Gebühren zur Feststellung und Durchsetzung des Zahlungsanspruchs berechnet. Darüber hinaus ist Excellent Recruit berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € (vgl. § 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen.
Excellent Recruit ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, Leistungen sowie Teile davon bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wird bei einer vereinbarten Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig; Das Zurückbehaltungsrecht aus Satz 1 gilt entsprechend.
Eine Zahlung per Überweisung aus dem Ausland akzeptieret Excellent Recruit nur bei gleichzeitiger Übernahme aller anfallenden Bankgebühren durch den Kunden.
Zahlungen des Kunden werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet. Excellent Recruit kann seine zu erbringende Leistung bis zur Erbringung sämtlicher fälliger Zahlungen durch den Kunden verweigern.
Wir behalten uns vor, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Rechnungen, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Zahlungserinnerungen, nur noch als Anhang in einer E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich hierfür eine aktuelle E- Mail-Adresse für den Versand zur Verfügung zu stellen und Excellent Recruit zeitnah über Änderungen der E-Mail-Adresse zu informieren.
Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Excellent Recruit.
Excellent Recruit ist berechtigt Erfüllungsgehilfen einzuschalten.
Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm auf den Webseiten von Excellent Recruit veröffentlichten oder zur Veröffentlichung an Excellent Recruit übergebenen Inhalte, frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche Verwertungsrechte Dritter verfügt. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen darf.
Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der vom Kunden genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigengewerblichen Rechten/Leistungsschutzrechten von Excellent Recruit verbleiben uneingeschränkt bei Excellent Recruit.
Sämtliche von Excellent Recruit veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von Excellent Recruit. Davon sind nur diejenigen von Excellent Recruit veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden, und von Excellent Recruit unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.
Excellent Recruit ist Hersteller und Urheber seiner Datenbanken im Sinne von § 87a (1), (2) UrhG und § 4 UrhG und ist Inhaber sämtlicher damit verbundener ausschließlicher Rechte.
Grundlage für die Leistungserbringung sind ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungsmerkmale und der Leistungsumfang. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber Excellent Recruit anzuzeigen. Unterlässt er dies, gelten die Leistungen als mangelfrei erbracht.
Excellent Recruit wird zunächst durch Nachbesserung versuchen ihrer Nacherfüllungspflicht nachzukommen. Erst wenn diese zweimalig fehlschlägt, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder von seinem Minderungsrecht Gebrauch machen. Die jeweilige Schaltungsdauer wird nur für Zeiträume berechnet, in denen eine mangelfreie Leistung seitens Excellent Recruit gegeben ist.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erstrecken sich nicht auf Mängel, die in einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bestehen oder in einer nur unerheblichen Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind insbesondere auch dann ausgeschlossen, wenn der Mangel aufgrund fehlender oder falscher vom Kunden oder von Dritten eingegebener Inhalte beruht.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Kunde Kenntnis von dem Mangel erlangt oder im Falle von grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Excellent Recruit übernimmt keinerlei Garantien. Ausgenommen hiervon sind Garantien, die sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergeben.
Die Haftung der Parteien wird wie folgt beschränkt:(a) Die Haftung ist vorbehaltlich der Regelung in 10.2 (d) dieser AGB dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.(b) Im Falle grober Fahrlässigkeit ist, vorbehaltlich der Regelung in 10.2 (d) dieser AGB, die Haftung der Höhe nach auf hundert Prozent (100%) desjenigen Betrages beschränkt, der Excellent Recruit im Zusammenhang mit dem für die fragliche Pflichtverletzung relevanten Auftrag insgesamt geschuldet ist.(c) Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Parteien, vorbehaltlich der Regelung in 10.2 (d) dieser AGB, auf bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden und vertragstypische Schäden beschränkt.(d) Die Parteien haften unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit für jedwede Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit von Personen der anderen Partei sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes die in Zusammenhang mit oder in Erfüllung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis entsteht. Im selben Maße haften die Parteien für Verletzungen von Pflichten, die wesentlich für dieses Vertragsverhältnis sind („Kardinalpflichten“). Wesentlich sind insbesondere solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Parteien unbeschränkt.
Bei einem von Excellent Recruit verschuldeten Datenverlust, haftet Excellent Recruit ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten bzw. des Systems, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten entstanden wären.
Die Parteien sind verpflichtet, einen ihnen entstehenden Schaden im Rahmen des Zumutbaren abzuwenden und zu mindern.
Werden von Dritten Ansprüche („Schutzrechtsanspruch“) gegen den Kunden wegen der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen durch eine Leistung von Excellent Recruit („Schutzrechtsverletzung“) erhoben, stellt Excellent Recruit den Kunden von allen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Forderungen frei, die ihm durch rechtskräftige Urteile zuständiger Gerichte oder von Excellent Recruit durch schriftliche Vergleiche entstehen, vorausgesetzt, dass (i) die Ursache für die Schutzrechtsverletzung nicht vom Kunden gesetzt wurde, beispielsweise im Fall der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte nach 4.1.3, (ii) der Kunde Excellent Recruit schriftlich innerhalb von höchstens zwanzig (20) Arbeitstagen nach erstmaliger Anspruchsstellung unterrichtet, (iii) Excellent Recruit die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen den Schutzrechtsanspruch behält und (iv) der Kunde angemessene Unterstützung und alle Informationen zur Verfügung stellt, damit Excellent Recruit Verpflichtungen hiernach wahrnehmen kann. Vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Maßnahmen oder Erklärungen, denen Excellent Recruit nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und nicht, soweit der Kunde Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem ihm Änderungen mitgeteilt wurden, die eine Verletzung verhindert hätten. Wird eine Schutzrechtsverletzung durch ein zuständiges Gericht festgestellt oder von Excellent Recruit für möglich gehalten, kann Excellent Recruit nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine Schutzrechtsverletzungmehr vorliegt, oder (ii) dem Kunden ein Nutzungsrecht an dem Schutzrecht verschaffen oder (iii) wenn Maßnahmen nach (i) oder (ii) nicht möglich oder nicht zumutbar sind, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.
Excellent Recruit verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die Excellent Recruit von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von Excellent Recruit auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.
Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, Excellent Recruit unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist Excellent Recruit berechtigt, die Services oder Anzeigen sowie Profile ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen. Der Vergütungsanspruch der Excellent Recruit bleibt in einem solchen Falle vollumfänglich bestehen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die sie mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag sowie im Rahmen seiner Durchführung erhalten haben und die technischer, finanzieller oder sonst geschäftlicher oder vertraulicher Natur sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Keine Dritten sind mit Excellent Recruit im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen.
Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die offenkundig sind oder die der Partei schon bekannt waren, oder die die Partei in gesetzlich zulässiger Weise von dritter Seite erhalten oder ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtungen selbst entwickelt hat. Die Nachweispflicht obliegt derjenigen Partei, die sich hierauf beruft.
Die Verpflichtungen zur umfassenden Geheimhaltung bestehen auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrags fort.
Excellent Recruit ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze, -Richtlinien und sonstigen Vorschriften zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.
Excellent Recruit gewährleistet darüber hinaus, dass alle Mitarbeiter von Excellent Recruit auf das Datengeheimnis und die Wahrung besonderer Vertraulichkeit gemäß anwendbarer Datenschutz-, Telekommunikations- und sonstiger einschlägiger Gesetze verpflichtet wurden.
Ist der Kunde wegen einer Veröffentlichung bzw. deren Inhalt auf den Webseiten von Excellent Recruit abgemahnt worden, hat der Kunde bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellter oder selbst veröffentlichter Inhalte abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so ist der Kunde verpflichtet, Excellent Recruit unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet Excellent Recruit nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, Excellent Recruit von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und Excellent Recruit den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Der Vertrag tritt mit Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft, es sei denn, die Parteien abweichendes vereinbart.
Für die Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen Excellent Recruit und dem Kunden sowie aller sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag auf Grundlage dieser AGB ergebenden Ansprüche, gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Kollisionsregelungen des Internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen.Für alle sich aus der Vertragsbeziehung zwischen Excellent Recruit und dem Kunden und aller sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag auf Grundlage dieser AGB ergebenden Streitigkeiten, sind die Gerichte in München ausschließlich zuständig, sofern kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand begründet ist.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen, soweit in diesen AGB keine strengere Form geregelt ist, der Textform. Dies gilt auch für die Änderung des Formerfordernisses selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen Excellent Recruit und dem Kunden oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis, das von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt wurde, möglichst nahekommt.